Обет же вдовы и разведённой, какой бы она ни возложила зарок на душу свою, состоится.
Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auferlegt hat, das gilt für sie.
Wenn jemandes Gesinde gelobet oder sich mit einem Eide verbindet über seine Seele;
Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen, alles, womit sie ihre Seele gebunden hat, soll für sie gelten.
Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden,